Übersicht der Führerscheinklassen, die über die Fahrschule Beckmann erworben werden können:

  1. PKW hier…
  2. LKW hier…
  3. Zweirad hier…
  4. Traktor hier…

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. info@fahrschulebeckmann.de oder per Kontaktformular.

Hinweis: Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Spätestens bis 2033 müssen nach EU-Vorgabe alle Fahrerlaubnisinhaber im Besitz eines seit dem 19.01.2013 ausgestellten befristeten EU-Kartenführerschein sein.

Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.

Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheininhaber zu entzerren, trat am 19.03.2019 ein differenzierter Stufenplan in Kraft.

Danach gilt jetzt folgendes:

Staffelung für Papierführerscheine:

Geburtsjahr Umtauschfrist
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Staffelung für alte, nicht befristete Kartenführerscheine:

Ausstellungsjahr (unter 4a auf der Vorderseite des Führerscheins) Umtauschfrist
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033