Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 für LKW und nach dem 09.09.2008 für Bus erworben haben und die…
- … deutsche Staatsangehörige sind
- … Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder…
- … Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den EU Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden, und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werksverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
- … Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterverkehr (Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, E, CE)
- … Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Ausnahmen – siehe Weiterbildung
Die Grundqualifikation kann über drei verschiedene Wege erbracht werden:
- Es wird eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen bzw. ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Fahrfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst…
a.) einen theoretischen Prüfungsteil von 240 Minuten
b.) eine praktischen Prüfungsteil von 210 Minuten, bestehende aus den 3 Teilen - Es wird eine 90-minütige Theorieprfung bei der IHK abgelegt. Voraus muß eine Schulung von 140 Stunden (beschleunigte Grundqualifikation) gegangen sein.
Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Erforderlich zur Zulassung zur Prüfung ist jedoch der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend.
Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
(Der Führerschein kann somit auch später erworben werden.)
Wir als Fahrschule mit den Fahrschulerlaubnis der Klassen CE sind als Ausbildungsstätte anerkannt und führen die beschleunigte Grundqualifikation durch.