Am 01.10.2006 wurde in Hessen das „Begleitete Fahren ab 17“ eingeführt.
Bereits mit 16 ½ Jahren kann mit der Ausbildung begonnen werden, in der es keinen Unterschied zur normalen Ausbildung mit 18 gibt.
Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, mit der das Fahren für die Klasse B oder BE in Begleitung im Inland erlaubt ist (ein Personalausweis ist immer mitzuführen).
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf dann ein Fahrzeug der Klasse B ohne Begleitung geführt werden. Ihr Scheckkartenführerschein liegt dann bei der Führerscheinstelle für Sie zur Abholung bereit.
Die Anforderungen an die Begleitpersonen:
- Mindestalter von 30 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen
- Eintragung im Verkehrszentralregister: Maximal 1 Punkt
- Verbot von Drogen
- Verbot von Alkohol, die Grenze von 0,5 Promille darf in keinem Fall erreicht werden
Wer begleitet, muss in die Prüfbescheinigung eingetragen sein und die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt.
Zusätzlich werden bei der Antragsstellung folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“
- Pro Begleiter ein Beiblatt mit Kopie des Führerscheines Vorder- und Rückseite
- Original Personalausweis eines gesetzlichen Vertreters