Klasse AM

am-sgnet

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg
Einschluss: Keine

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

16 Jahre

Klasse A1

a1

Krafträder mit
                              • Hubraum max. 125 cm³
                              • Leistung max. 11 kW
                              • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
                              • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
                              • Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

16 Jahre

Klasse A2

a2

Krafträder mit
                              • Leistung max. 35 kw
                              • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
Bei zweijährigern Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1

18 Jahre

Klasse A

a

Krafträder mit
                              • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
                              • Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
                              • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
                              • Leistung über 15 kW
Bei zweijährigern Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1, A2

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Schlüsselzahl B196

Krafträder mit
                              • Hubraum max. 125 cm³
                              • Leistung max. 11 kW
                              • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  1. Voraussetzung
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Teilnahmebescheinigung über einen „Erste Hilfe Kurs“
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fahrerschulung (siehe unten)
  • Ausbildung nur in einer Fahrschule möglich, deren Inhaber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A ist. Außerdem muss es dem Fahrlehrer möglich sein mit dem Teilnehmer während der Ausbildung zu kommunizieren

 

  1. Ausbildung

Theorie:

Der Umfang der theoretischen Ausbildung umfasst min. 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten des klassenspezifischen Zusatzstoffes der Klassen A, deren Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler Ausbildungsverordnung entsprechen müssen.

 

Praxis:

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, in folgenden Sachgebieten:

Übungen zur Fahrzeugbeherrschung/Grundfahraufgaben, Schulung auf Bundes- und Landstraßen sowie der Autobahn.