Klasse L

l

Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurfahrzeuge mit
  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
16 Jahre

Klasse T

t

Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
-für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
-bbH max. 40 km/h
-auch mit Anhänger

Einschluss: L, AM
16 Jahre