Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurfahrzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
16 Jahre
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
-für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
-bbH max. 40 km/h
-auch mit Anhänger
Einschluss: L, AM
16 Jahre