Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung, d.h. Übungsstunden um den grundsätzlichen Umgang mit dem Fahrzeug zu erlernen. Eine bestimmte Anzahl von Übungsstunden ist bei den meisten Klassen explizit nicht vorgeschrieben und richtet sich nach dem Geschick und Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers.
Neben der Grundausbildung sind sogenannte Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Anzahl der Sonderfahrstunden ist von der zu erwerbenden Klasse und dem Führerschein Vorbesitz abhängig. Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung schließen sich an. Zum Abschluss werden möglichst prüfungsnahe Situationen abgefahren, die Sie gut bewältigen sollten.
Ist noch kein Führerschein vorhanden, stehen folgende Sonderfahrten auf dem Programm:
Klasse | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Gesamt | |
A1, A2, A, B | 5 | 4 | 3 | 12 |