Klasse B

b

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)

Klasse B96

b96

Kfz der Klassen B mit Anhänger mit:
  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)

Klasse BE

be

Kfz der Klassen B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
18 Jahre
17 Jahre beim Begleitetem Fahren (BF17)