Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer wurde zum 1.Oktober 2006 neu geregelt.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzt regelt die (beschleunigte Grundqualifikationen und die Weiterbildung.

Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personen- und Werksverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE (ab 3,5T), D1 und D erforderlich ist.

Weiterbildung LKW/Bus-Fahrer

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Termine

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Grundqualifikation

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